Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Amend GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen Amend und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Geräten, Einbauküchen und sonstigen Waren und die Ausführung von Reparaturen und Werkleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Amend nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Amend unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Amend und dem Kunden getroffen werden, sind in dem Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von Amend schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Amend sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Amend diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.

2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Amend gehören, bleiben im Eigentum von Amend und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Amend mit dem ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen worden ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Amend zu vertreten ist.

4. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Kostenvoranschlag, Reparaturabbruch

1. Verlangt der Kunde eine verbindliche Preisangabe für Reparaturarbeiten und sonstige Werkleistungen, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags, in dem die Arbeiten und die zur Herstellung des Werks erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit den jeweiligen Preisen zu versehen sind.

2. Kostenvoranschläge werden hiermit als kostenpflichtig vereinbart.

3. Ergibt sich bei Reparaturdurchführung oder Erbringung der Werkleistung aus vorher nicht erkennbaren Gründen eine Erhöhung der Kosten gegenüber dem Kostenvoranschlag um mehr als 20 %, wird die Entscheidung des Kunden über die Weiterführung der Arbeiten herbeigeführt. Verlangt der Kunde den Abbruch der Arbeiten, sind die bis dahin entstandenen Kosten zu bezahlen.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Übersteigt die vereinbarte Liefer- oder Leistungszeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist Amend berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des umseitig bezifferten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

2. Die Preise von Amend gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.

4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Amend berechtigt, von Beginn des Verzuges an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Amend vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Amend anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferungs- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls Amend schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die entweder am Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei Amend oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist mit diesem Zeitpunkt beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Amend haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge eines Amend zu vertretenden Verzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Amend haftet dem Kunden bei Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Verzug auf einer von Amend zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Amend ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Verzug nicht auf einer von Amend zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Amend auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von Amend zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet Amend nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

6. Beruht der Verzug von Amend auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Verzugswoche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Vertragspreises, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Vertragspreises zu verlangen.

7. Amend ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

VI. Gefahrübergang - Versand/Verpackung

1. Amend wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung gehen zu Lasten des Kunden.

2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert Amend die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VII. Gewährleistung/Haftung

1. Entfallen

2. Soweit ein von Amend zu vertretender Mangel an der Ware oder Werkleistung vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist Amend - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Amend aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat Amend für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware oder eines neuen Werkes erfolgen. Amend ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Vertragspreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Amend die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Amend die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5. Amend haftet unbeschadet der Regelung in V. Ziffer 2 bis 6 dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Amend, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Amend bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Amend auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Amend allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6. Amend haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Amend haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Amend im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Amend betroffen ist.

7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Amend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Amend.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Amend behält sich das Eigentum an der gelieferten und für die Durchführung der Reparatur oder Werkleistung verwendeten Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor.

2. Der Kunde hat Amend von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Amend alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Amend nicht nach, so kann Amend die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Amend liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Amend ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten ist auf Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Amend anzurechnen.

4. Die vorstehenden Regelungen gelten - ungeachtet des Werkunternehmerpfandrechtes sinngemäß, wenn Amend bei Durchführung von Reparaturen oder Werkleistungen eigene (Ersatz-)Teile in Geräte, Fahrzeuge oder Bauwerke o.ä. einbaut. In diesem Fall entsteht Miteigentum an der Sache, in die der Einbau stattgefunden hat. Der Miteigentumsbruchteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Sache des Kunden vor der Reparatur oder Werkleistung zum Wert nach der durchgeführten Reparatur.

IX. Pauschalierter Schadensersatz

1. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis oder verweigert er ernsthaft und endgültig die Annahme des Kaufgegenstandes oder Werkes oder verweigert er ernsthaft seine Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch Amend, wird Amend den Kunden unter Setzen einer Frist von 14 Tagen zur Erfüllung des Vertrages auffordern. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist Amend berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Setzens einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen den Vertrag nicht erfüllt. Der Kunde ist dann verpflichtet, 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder Werklohnes ( ohne Mehrwertsteuer ) der nicht abgenommenen Lieferung oder Werkleistung an Amend als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist.

2. Ist der Kunde nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Montage- oder Reparaturtermins nicht in der Lage, den Mitarbeitern von Amend die Erfüllung des Auftrags zu ermöglichen, schuldet er Amend eine Kostenpauschale in Höhe von € 0,30 je gefahrenem Kilometer sowie je angefangener Monteurstunde vom Zeitpunkt der Abfahrt bei der Firma Amend bis zur Rückkunft dorthin in Höhe von € 40,- , jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

X. Schlussbestimmung, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

2. Sind die Parteien Vollkaufleute, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand 69469 Weinheim/Bergstrasse. Der Gerichtsstand Weinheim gilt auch für und gegen Geschäftspartner von Amend, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Gerichtsstand gilt auch für und gegen Geschäftspartner des Auftragnehmers, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Einwilligung von Amend abzutreten.

4. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- Reparatur- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.